Krankenkasse




Abrechnung über Zusatzversicherung

Naturheilkundliche Leistungen können je nach Versicherungsmodell über eine Zusatzversicherung für Alternativ- bzw. Komplementärmedizin anteilig rückvergütet werden.

Kostenübernahme

Die Höhe der Rückvergütung von Therapien & Präparaten ist abhängig von Ihrer Krankenkasse und der jeweiligen Deckung.

Vorgängig abklären

Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Behandlung übernommen wird.

Individuelle Bedingungen

Je nach Versicherung und Therapieart können jährliche Höchstbeträge, ärztliche Überweisungen oder weitere Voraussetzungen gelten.

Eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung kann nicht garantiert werden. Die Abklärung der persönlichen Versicherungsdeckung liegt in der Verantwortung der Patientin bzw. des Patienten.

Anerkennungen & Mitgliedschaften

Meine naturheilkundlichen Leistungen sind bei folgenden Organisationen anerkannt:

Rechnungen bezahlen

Die Rechnung wird direkt an Sie gestellt und ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist an die Praxis zu bezahlen.

Rückforderungsbeleg einreichen

Für die Rückvergütung reichen Sie anschliessend den Rückforderungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse ein.

Noch Fragen zur Kostenübernahme?

Ihre Krankenkasse kann Ihnen verbindlich Auskunft darüber geben, welche Leistungen Ihre persönliche Zusatzversicherung übernimmt.

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